Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) - Digitalisierung in Krankenhäuser

Blog. Tauchen Sie ein in die AI-Welt

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) - Digitalisierung in Krankenhäuser

JuliaRose

Julia Rose
Marketing & Design
23. März 2021

Digitalisierung der Krankenhäuser durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) durch bis zu 4,3 Milliarden Euro Fördergelder (bis zum 31.Dezember 2021)

Damit Krankenhäuser ihre Notfallkapazitäten und IT-Sicherheit stärken und in die Digitalisierung investieren können, stellt die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern bis zu 4,3 Milliarden Euro Fördergelder zur Verfügung. Wir unterstützen Kliniken dabei, entsprechende Anträge zu stellen und Digitalisierungsprojekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) umzusetzen. Bis zum 31. Dezember 2021 können die Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam bewerben.

Die wichtigsten Regelungen

  • 4,3 Milliarden EUR Fördersumme für moderne Notfallkapazitäten, IT-Sicherheit und digitaler Infrastruktur
  • Bis zum 31. Dezember 2021 können Anträge beim Bund für Soziale Sicherung (BAS) gestellt werden
  • Die Förderung steht allen Krankenhäusern zur Verfügung, die in den Krankenhausplan aufgenommen sind.
  • Fördermittel, die nicht bis zum 31. Dezember 2021 durch Anträge aufgebraucht werden, werden an den Bund bis Ende des Jahres 2023 zurückgeführt.
  • Das Bundesamt für Soziale Sicherung entscheidet über die Förderung und Bewilligung von Fördermitteln

Wie läuft die Antragsstellung ab?

  • Der Krankenhausträger reicht eine Bedarfsanmeldung gegenüber dem jeweiligen Land ein. Die Anträge dafür stellt das Bundesamt für Soziale Sicherung zur Verfügung (Link)
  • Mit der Bedarfsanmeldung benennen Krankenhäuser die geplante Digitalisierungs- und Modernisierungsvorhaben und die notwendigen Finanzmittel bei den jeweiligen Ländern
  • Welche Vorhaben eine Förderung beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragt werden soll entscheidet dann das jeweilige Land
  • Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gestellt werden.
Krankenhauszukunftsgesetz

Gemeinsam digitalisieren wir Ihr Krankenhaus

Unsere Lösung Blue.Healthcare Diagnostics ist eine förderfähige KI-Lösung im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG). Die Lösung verbessert Ihre Patientenversorgung, automatisiert medizinische Prozesse in Ihrer Klinik, und unterstützt Ärzte bei ihrer Arbeit mit Künstlicher Intelligenz (KI). Es ist eine Plattform, die Ärzten dabei assistiert schnellere und genauere Diagnosen und Analysen zu stellen, Segmentierungen und bessere Dokumentation vorzunehmen, Patientendaten durch Anonymisierung sicherer zu machen und Texte, sowie Sprache automatisch zusammenzufassen.

Blue.Healthcare Diagnostics ist förderfähig in den Fördertatbeständen 3.2 und Fördertatbestand 4:

  • Fördertatbestand 3.2: Digitale sowie automatisierte und sprachbasierte Dokumentation
    von Pflege- und Behandlungsleistungen
  • Fördertatbestand 4: Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen

Gerne beraten wir Sie und helfen bei der Ausfüllung des Antrages auf Förderung. Kontaktieren Sie uns oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.

Vereinbaren Sie einen Termin