Blue DSGVO: Einsatz in Krankenhäuser
Blue DSGVO anonymisiert automatisch personenbezogene Daten in Klinikdokumenten für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Die medizinische Einrichtung „Krankenhaus“ ist sehr komplex, auch im wirtschaftlichen Sinne. Es ist ein Balancespiel zwischen bestmöglicher Behandlungsqualität und Budget. In Deutschland sind etwa 581 von insgesamt 1.942 der Krankenhäuser in privater Hand (Stand 2017). Sowohl private, als auch öffentliche Kliniken rechnen in der Regel die Behandlungskosten durch die Krankenkasse des Patienten ab.
Für die gesetzlichen Krankenkassen übernimmt eine spezielle Behörde die Prüfung dieser Abrechnungen, es ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Ein sozialmedizinischer und pflegefachlicher Gutachtungsdienst, der Im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen ausgewählte Abrechnungsfälle prüft. Sein (gesetzlicher) Auftrag ist eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung.
Die MDK prüft und begutachtet rückwirkend die Qualität der Krankenhausleistungen und die Kodierung dieser im DRG-System nach Zufallsstichprobensystem und ausgewählten Einzelfällen. Das beinhaltet auch die Prüfung der Dauer der stationären Behandlung im Einzelfall und die Notwendigkeit unter unterschiedlichen Aspekten.
Für diese Qualitätsprüfung stellen Kliniken dem MDK die entsprechenden Behandlungsunterlagen zur Verfügung. Diese unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und müssen im Vorfeld von einem Klinikmitarbeiter manuell anonymisiert werden, eine undankbare und zeitaufwendige Aufgabe für denjenigen, die zudem Geld und wertvolle Ressourcen kostet.
Automatische Anonymisierung
Die Künstliche Intelligenz-Algorithmen des Blue DSGVO erkennen Patientendaten automatisch und verschleiern diese, so dass keine manuelle Anonymisierung seitens der Klinik nötig ist.
Die Behandlungsunterlagen werden per Drag & Drop in den Blue DSGVO geladen. Nach wenigen Sekunden sind sie Anonymisiert. Bei Bedarf können die Dokumente eingesehen und individuell optimiert werden.
Es gibt verschiede Anonymisierungsmöglichkeiten:
- Die Daten werden geschwärzt
- Die Daten werden durch einen Oberbegriff ersetzt, z.B. Max Mustermann durch „Person“
- Die Daten werden durch andere Daten nach Zufallsprinzip ergänzt, z.B. Max Mustermann durch „Peter Meier“
Es können Texte, Videos und Sprachaufnahmen in unterschiedlichen Formaten anonymisiert werden. Sprachaufnahmen werden zusätzlich verschriftlicht und direkt anonymisiert. Hier sehen Sie Screenshots der Blue DSGVO-Anwendung:
Vorteile für die Klinik durch Blue DSGVO:
- Geld- und Zeitersparnis
- Hochqualitative Anonymisierung und Einhaltung des Datenschutzes
- Entlastung und höhere Zufriedenheit der Mitarbeiter
- Optimale Zusammenarbeit mit dem MDK